
Am 25. Juni 2024 hat der Rat der Europäischen Union beschlossen, den vorübergehenden Schutz für ukrainische Staatsangehörige, die vor dem Krieg fliehen, bis zum 4. März 2026 zu verlängern. Dieses Schutzsystem wurde erstmals am 4. März 2022 aktiviert, kurz nach Beginn der russischen Invasion in der Ukraine. Es bietet ukrainischen Geflüchteten in der EU eine Reihe von Rechten und Leistungen, darunter:
- Aufenthaltsrecht: Ermöglicht den legalen Aufenthalt in den EU-Mitgliedstaaten.
- Zugang zum Arbeitsmarkt: Erlaubt die Aufnahme einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit ohne zusätzliche Arbeitserlaubnis.
- Sozialleistungen: Gewährleistet den Zugang zu sozialen Sicherungssystemen, einschließlich Gesundheitsversorgung und Unterkunft.
- Bildung: Sichert Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Bildungseinrichtungen.
Die Verlängerung dieses Schutzes spiegelt die anhaltend unsichere Lage in der Ukraine wider und unterstreicht die Solidarität der EU mit den ukrainischen Geflüchteten. Aktuell profitieren etwa 4,2 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer von diesem Schutzstatus in der EU, wobei ein Drittel davon Kinder sind. Für die Betroffenen bedeutet diese Verlängerung, dass sie weiterhin Zugang zu den genannten Rechten und Leistungen haben. Es ist jedoch wichtig, sich regelmäßig über länderspezifische Regelungen und mögliche Änderungen zu informieren, da die Umsetzung des vorübergehenden Schutzes in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten variieren kann.